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Gewährleistung

Gewährleistungsbestimmungen

Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürger- lichen Gesetzbuches(BGB)- 5 Jahre und nach dem notariellen Kauf- vertrag.Für Anlageteile und Geräte,  die innerhalb der Gewährleistungen dem natürlichen Verschleiß unterliegen, gilt folgendes:

1.Heizung:

5 Jahre Gewährleistung auf Funktionen der Anlage;2 Jahre auf alle be- weglichen  Teile,wie Pumpenanlage,Motoren,Aggregate, Steuerungselek- tronik, Thermostate, Feuerungsanlage,Feuerlöscher,Ventile und andere Verschleissteile.

2.Sanitär

wie vorher:2 Jahre Gewährleistung auf deren Aggregate

3.Elektroinstallation und Beleuchtungskörper

Für fest installierte Teile 5 Jahre;auf bewegliche Teile wie Relais,Zähler, Klingeltasten,Lichttasten usw.2 Jahr, Beleuchtungsmaterial ½ Jahr.

4.Außenanlagen

Bepflanzungen und Rasen : einmalige Anwuchsgarantie

5.Sonstiges

Soweit hier nicht dargestellt oder unkorrekt wiedergegeben,gelten darüber hinaus die “Gesetzlichen Bestimmungen” gemäss BGB..

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