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Gewährleistungsbestimmungen
Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Bürger- lichen Gesetzbuches(BGB)- 5 Jahre und nach dem notariellen Kauf- vertrag.Für Anlageteile
und Geräte, die innerhalb der Gewährleistungen dem natürlichen Verschleiß unterliegen, gilt folgendes:
1.Heizung:
5 Jahre Gewährleistung auf Funktionen der Anlage;2 Jahre auf alle be- weglichen Teile,wie Pumpenanlage,Motoren,Aggregate, Steuerungselek- tronik,
Thermostate, Feuerungsanlage,Feuerlöscher,Ventile und andere Verschleissteile.
2.Sanitär
wie vorher:2 Jahre Gewährleistung auf deren Aggregate
3.Elektroinstallation und Beleuchtungskörper
Für fest installierte Teile 5 Jahre;auf bewegliche Teile wie Relais,Zähler, Klingeltasten,Lichttasten usw.2 Jahr, Beleuchtungsmaterial ½ Jahr.
4.Außenanlagen
Bepflanzungen und Rasen : einmalige Anwuchsgarantie
5.Sonstiges
Soweit hier nicht dargestellt oder unkorrekt wiedergegeben,gelten darüber hinaus die “Gesetzlichen Bestimmungen” gemäss BGB..
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