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Aktuelles zur Eigenheimzulage:

Gemäss den Sparbeschlüssen der Regierung ist damit zu rechnen,dass die Eigenheimzulage bald in der jetzigen Form verändert oder gekürzt werden wird bzw.ganz fort fällt.Sichern Sie sich Ihre Ansprüche jetzt durch den Kauf eines Hauses .Alleinstehende ohne Kinder kommen noch in den Genuss der staatlichen Förderung.

Tabelle*) der Eigenheimzulage im Neubau:

Familien- stand

Förderung

Kinderzulage

Gesamt- jährlich

Laufzeit

Förderung Insgesamt

Einkommens- grenzen*)

Allein-  stehende

1.250€

 

1.250€

8 Jahre

10.000€

70.000€

Ehepaare kinderlos

2.500€

 

2.500€

8 Jahre

20.000€

140.000€

   Ehepaare     1 Kind

2.500€

800€

3.300€

8 Jahre

26.584€

170.000€

   Ehepaare     2 Kinder

2.500€

1.600€

4.100€

8 Jahre

32.720€

200.000€

  Ehepaare     3 Kinder

2.500€

2.400€

4.900€

8 Jahre

38.856

230.000€

Bemessungsgrundlage max. 125.000,- Euro (1% der Bemessungsgrundlage,maximal 1.250,-€ jährlich)

*)Einkommensgrenzen gelten für den 2-Jahreszeitraum.Es werden die Einkünfte im Jahr der erstmaligen Inan- spruchnahme der Förderung(Bezugsjahr) und im Vorjahr zusammengerechnet. Eine Überschreitung der Ein- kommensgrenzen während des Förderzeitraums ist unschädlich. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte (negative Einkünfte dürfen nicht gegengerechnet werden)Im Zweijahreszeitraum erhöht sich die Einkommens- grenze um 30.000,-€ für jedes zu berücksichtigendes Kind.

Auszahlung der Eigenheimzulage:                                                Im ersten Jahr: Ein Monat nach Erteilung des Bescheides            Folgejahre:Jeweils am 15.März         

*)Irrtum vorbehalten-Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank,Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater

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